Wer in eine moderne Heizung, eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage investiert, kann von attraktiven Fördergeldern profitieren. Unterstützt werden energetische Sanierungen und der Umstieg auf erneuerbare Energien. Dank klaren Kriterien und einfachen Prozessen ist der Weg zur Förderung unkompliziert – und Ihre Investition wird doppelt lohnenswert.
Das Förderprogramm Energie 2025 hat zum Ziel, die Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien in den eigenen vier Wänden zu steigern. Im Jahr 2025 investiert der Kanton Luzern wiederum 6 Millionen Franken für Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm des Bundes.
Im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG) werden vom Bund zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Das sogenannte Impulsprogramm wird in die bestehenden Strukturen integriert und fokussiert auf die Förderung der Gebäudehülleneffizienz (Bonus für Gesamtsanierungen), den Ersatz fossiler Heizungen grösser als 70 kW und den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen. Zusammen mit dem neuen Impulsprogramm des Bundes stehen im Jahr 2025 voraussichtlich 20,5 Millionen Franken zur Verfügung.
- Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen (ausser bei Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und GEAK Plus).
- Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 Fr. pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.
- Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden
Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude. Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:
Luft-/Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 4'000.00
Sole-/Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 8'500.00
Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 8'000.00
ab 15 kW gibt es bei den drei obigen Typen einen Grundbeitrag plus einen Leistungsbeitrag. Bei diesen Anlagen wird die Förderung individuell berechnet. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Stückholzfeuerung Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 5'000.00
Anschluss an ein Wärmenetz Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 8'200.00
Thermische Solaranlagen - Verdoppelung der Beiträge - Neu Grundbeitrag CHF 4'000.00
sowie Leistungsbeitrag pro kW CHF 1'000.00
Eine Übersicht aller Förderprogramme Energie 2025 des Kantons Luzern finden Sie hier:
Link: Förderprogramme Energie 2025 Kanton Luzern
Flyer Förderprogramm_Kt.luzern_2025.pdf
Link zu den Förderprogrammen für Energie und Mobilität in der ganzen Schweiz: https://www.energiefranken.ch/de
Der Kanton Zug fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern mit sehr lukrativen Förderbeiträgen.
Der Kanton Zug fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern mit sehr lukrativen Förderbeiträgen.
Hier ein paar Beispiele für die Förderung:
Luft-/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kW Pauschalbeitrag pro Anlage CHF 8'500.00
Sole-/Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis 500 kW pro Anlage CHF 20'000.00 + CHF 400.00/kWth
Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW pro Anlage CHF 4'000.00 + CHF 75.00/kWth
Automatische Holzfeuerungen über 70 kW CHF 20'000 + CHF 200.00/kWth
Anschluss an ein Wärmenetz bis 500 kW pro Anlage CHF 4'000.00 + CHF 200.00/kWth
Eine Übersicht aller Förderprogramme Energie 2025 des Kantons Zug finden Sie hier:
Link: Förderprogramme Energie 2025 Kanton Zug
Link zu den Förderprogrammen für Energie und Mobilität in der ganzen Schweiz: https://www.energiefranken.ch/de
Beim Ersatz einer fossilen durch eine erneuerbare Heizung profitieren Sie von attraktiven Förderbeiträgen. Das schweizweit einheitliche Förderprogramm unterstützt den Heizungsersatz in allen Bereichen: In Wohnbauten, im Büro- oder Gewerbegebäude und sogar für Industrieprozesse.
Wichtige Änderungen am Wärmepumpen Programm per 01.05.2025:
Für alle Anmeldungen ab dem 01.05.2025 gelten neue Zahlungskonditionen. Die Förderbeträge werden neu in jährlichen Tranchen anhand der erzielten CO₂ Einsparungen ausbezahlt.
Berechnen Sie mit dem Förderrechner die Summe der zu erwartenden Fördergeldzahlungen bis 2030.
Unser Förderprogramm für Holzheizungen wird unverändert weiterbetrieben.
Nicht förderbar sind Wohnraumfeuerungen, der Ersatz von Elektroheizungen, Heizungen in Neu- und Ersatzneubauten sowie die Wärmeerzeugung für Gewächshäuser. Ebenso ausgeschlossen sind fossile bivalente Systeme (zum Beispiel Gas und Wärmepumpe), wenn die erneuerbare Komponente kleiner als 100 Kilowatt ist.
Einzelne Kantone (aktuell BS, GE, GL, NE und ZH) haben strengere gesetzliche Vorgaben zum Heizungsersatz. Wir klären die Förderbarkeit auch in diesen Kantonen gerne für Sie ab - eine Auszahlung des Förderbetrages kann dort erst nach der Genehmigung durch das zuständige Bundesamt erfolgen.